Zahnzusatz

Zahnzusatzversicherungen verringern Ihren Selbstanteil der zahnärztlichen Rechnung, der nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Da die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich für Leistungen der Regelversorgung aufkommt, müssen Patienten, die darüber hinaus gehende Leistungen wünschen, wie beispielsweise festsitzenden Zahnersatz, wie eine Brücke statt einer herausnehmbaren Teilprothese, die Differenz zum Festzuschuss selbst zahlen. Ähnliches gilt für Mehrkosten einer Keramikfüllung oder eines Goldinlays gegenüber der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Amalgamfüllung. Weiterhin können zusätzliche Zahnarztleistungen, wie die Prophylaxebehandlung ebenfalls mit abgesichert werden, um eine nachhaltige Zahngesundheit zu gewährleisten. Sprechen Sie mich gerne bzgl. eines individuellen Angebotes an.

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